Steuerfachassistent/in (FSH)
Steuerfachassistent/in (FSH)
Autodidaktisches Fachstudium
§ 1 Studienziel
Das Studienziel besteht in der Aneignung vertieften Fachwissens im gesamten deutschen Steuerrecht einschließlich der Grundlagen des Rechnungswesens für alle Personen, die mit steuerlichen Aufgaben in der betrieblichen Praxis betraut sind. Der Lehrgang eignet sich entsprechend zur ergänzenden Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung. Gleichzeitig kommt er in Betracht als Aufbaustudium für Juristen, Architekten, Ingenieure oder als steuerliche Grundausbildung für alle Personen die den Quereinstieg als Mitarbeiter einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei suchen und keine entsprechende Berufsausbildung absolviert haben.
Das autodidaktische Studium erfolgt durch Studienmodule in Verbindung mit Selbstüberprüfung anhand von Fragen, Antworten, Übungsaufgaben mit Lösungen, sowie Fällen mit Beispielen die den Lerninhalt im größeren Zusammenhang und fächerübergreifend beinhalten.
§ 2 Studieninhalte
Im einzelnen umfasst der Studiengang die nachfolgenden Fachgebiete:
Grundlagen der Buchführung
Steuerliche Grundlagen und Einkommensteuerrecht I
Einkommensteuerrecht II
Lohnsteuerrecht
Kirchensteuerrecht
Erbschaftsteuerrecht
Schenkungssteuerrecht
Umsatzsteuerrecht
Körperschaftsteuerrecht
Gewerbesteuerrecht
Bilanzsteuerrecht
Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung
Rechtsschutz in Steuersachen
Internationales Steuerrecht
§ 3 Studienzeit
Der Bezug der Studienunterlagen ist auf eine Dauer von zwei Semestern ausgerichtet. Um insbesondere für berufsbegleitend Studierende eine gleichmäßige zeitliche Auslastung zu erreichen, ist der Studieninhalt auf 12 Monats-Lehrmodule verteilt. Die Studienleistung erfolgt dementsprechend monatlich. Der Versand eines Monats - Lehrmoduls erfolgt jeweils zum Monatsbeginn.
§ 4 Vorbildung
Als Vorbildung sollte ein mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit einer Berufsausbildung vorhanden sein.
§ 5 Abschluss
Sie erhalten nach Abschluss des Lehrgangs die FSH-Teilnahmebescheinigung mit Angabe aller Fachgebiete.
§ 6 Beginn, Dauer, Studiengebühren
Die reguläre Dauer des Fachstudiums beträgt zwei Semester.
Der Studienbeginn ist jeweils zum Anfang eines Monats möglich.
Studiengebühren:
Regelstudium (2 Semester):
12 Monatszahlungen in Höhe von 175,- € (2.100,- €)
Intensivstudium mit verkürzter Dauer (2 Semester):
6 Monatszahlungen in Höhe von 350,- € (2.100,- €)
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